Zinshaus-Blog

Immobilien im Allgemeinen und Wiener Zinshäuser im Speziellen, sind so vielfältig wie das Leben an sich.

Aktuelle Einblicke und Themen rund ums Wiener Zinshaus [alle 2 Monate neu]

[AUGUST 2025] Zinshaus geerbt - verkaufen oder behalten?

Ein Zinshaus zu erben kann ein bedeutendes Geschenk sein - aber auch eine große Herausfoderung. Neben emotionalen Fragen tauchen sofort viele praktische Themen auf: Was ist meine Immobilie wert? Welche rechtlichen oder steuerlichen Fallstricke gibt es? Und vor allem: Soll ich verkaufen - oder doch behalten und vermieten? 

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, worauf es jetzt ankommt, und wie Sie als Erbe eine kluge Entscheidung treffen.

1. Die erste Frage: Bin ich Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft?

Ein wesentlicher Punkt ist, ob Sie das Zinshaus alleine geerbt haben oder mit anderen teilen müssen. In einer Erbengemeinschaft müssen alle gemeinsam entscheiden - was oft Konflikte auflöst.

Tipp: Lassen SIe die Eigentumssitutation frühzeitig rechtlich prüfen und klären Sie: Gibt es einen klaren Einantwortungsbeschluss? Sind alle Miterben zur Zusammenarbeit bereit?

2. Emotion vs. Realität - was sagt Ihr Bauchgefühl?

Viele Zinshausbsitzer berichten mir, dass sie an der Immobilie hängen - sei aus Erinnerung an die Eltern oder weil sie das Haus schon lange kennen. Das ist verständlich.

Doch gleichzeitig sollten Sie sich ehrlich fragen:

  • Habe ich Zeit und Energie, mich um die Verwaltung zu kümmern?
  • Kenne ich mich mit Mietrecht, Betriebskosten und Instandhaltung aus?
  • Bin ich bereit, mich mit Altmietern und Behörden auseinanderzusetzen?

Wenn Sie hier unsicher sind, kann ein Verkauf langfristig die bessere Lösung sein - vor allem bei alten Substanzimmobilien mit hohem Verwaltungsaufwand.

3. Was ist mein Zinshaus überhaupt wert?

Viele Erben unterschätzen oder überschätzen den Wert ihrer Immobilie. Das kann teuer werden - entweder durch falsche Preisvorstellungen oder durch einen zu niedrigen Verkaufspreis.

Als auf Zinshäuser spezialisierte Maklerin ermittle ich für Sie den realistischen Marktwert auf Basis von:

  • Lage, Zusand & Wohnnutzfläche
  • Ertragswert (Mieteinnahmen)
  • aktueller Marktlage
  • rechtlicher Ausgangssituatin (z.B. Albau, Mietbindungen)

4. Behalten & verwalten - oder verkaufen & investieren?

Wenn Sie das Zinshaus behalten wollen, sollten Sie eine klare Strategie entwickeln:

  • Möchen Sie selbst verwalten oder eine Hausverwaltung beauftragen?
  • Lohnt sich eine Sanierung?
  • Könnten Sie das Zinshaus effektiv entwickeln - oder schlummert das Potenzial ungenutzt?

Manchmal ist es klüger, jetzt zu verkaufen - und das Kapital neu zu investieren, etwa in sanierungsfreie Neubauten, Aktien, andere Projekte oder zu eigenen Absicherung.

5. Mein Fazit: Emotionen sind wichtig - aber Zahlen lügen nicht

Ein geerbtes Zinshaus ist mehr als eine Immobilie - es ist ein Stück Familiengeschichte. Aber: Jede Immobilie hat einen Lebenszyklus, und nicht immer ist das Halten die beste Lösung. Gerade in einer Erbengemeinschaft kann ein strukturierter Verkaufsprozess Streit vermeiden, Werte sichern und neue Perspektiven eröffnen.

 



 

Dies alles nehme ich Ihnen als professionelle Zinshausmaklerin bei der Full-Service-Betreuung ab.

Kontaktieren Sie mich noch heute!

Wissenswertes über das Zinshaus

Begriffsdefinition Zinshaus

Das Zinshaus ist im deutschsprachigen Raum besser bekannt als „Mietshaus“. Mietshäuser sind Gebäude, die in Form von Mietverhältnissen zu Wohnzwecken genutzt werden. Ein Zinshaus besteht immer aus mehreren Wohneinheiten. In Österreich, speziell in Wien beschränkt sich der Begriff Zinshaus, auf Gebäude die vor 1945 (Gründerzeithäuser) erbaut wurden, deren Ziel es ist, durch Mieteinnahmen Erträge zu erwirtschaften.

Die Häuser unterliegen jedoch Preis- und Kündigungsschutzbestimmungen des Mietrechts und können auch unter Denkmalschutz stehen. Oft handelt es sich um unbefristete Mietverträge sowie bis 1994 (Reform des Mietrechtsgesetzes) um strikte Zinsregelungen durch das Richtwertgesetz, auch bekannt unter Friedenszins.

Zinshäuser wurden damals von großbürgerlichen und wohlhabenden Privatinvestoren errichtet und dienten früher bereits als Kapitalanlage. Die meisten Mietshäuser findet man in Wien, auch in Graz, Linz und Salzburg gibt es zahlreiche Objekte dieser Art.

Wichtig zu wissen, ist auch, dass nicht nur Gebäude um 1900 als Zinshaus bezeichnet werden, sondern auch alle anderen Häuser, in welchen mehrere Wohnungen vermietet werden. Geförderte Wohnungen und Genossenschaftswohnungen zählen allerdings nicht dazu.

Heutzutage erwerben sehr gerne Investoren solche Häuser, um diese dann gewinnbringend zu vermieten. Allerdings sind die Renditen, die in den meisten Bezirken erzielt werden können, nicht mehr das, was sie früher einmal waren.

Geschichte der Wiener Gründerzeit-Zinshäuser

Die Wiener Gründerzeit-Zinshäuser werden oft auch als Altbau bezeichnet. Sie befanden sich nahezu ausnahmslos in Privatbesitz – Großbürger, wohlhabende Witwen, Bankiers und Spekulanten zogen ab 1840 ganze Viertel quer über die Stadt hoch.

Die Gründerzeit war die Epoche der Entwicklung Wiens zur internationalen Metropole und wird von der Zeit von 1840 bis zum Ersten Weltkrieg 1914 als Gründerzeit bezeichnet.

Heute leben noch 713.000 Menschen = 38 % der Wiener Bevölkerung in gründerzeitlichen Gebäuden (Stand 1. Jänner 2017)

Epochen: Frühgründerzeit, Hochgründerzeit, Spätgründerzeit

Die wichtigste Bauperiode für Zinshäuser fand zwischen 1948 und 1919 statt. Die prägende Entwicklung wird dabei in 3 Epochen unterteilt:

  • Frühgründerzeit (ca. 1840-1870)
  • Hochgründerzeit (ca. 1870-1890)
  • Spätgründerzeit (ca. 1890-1918)

Technische Beurteilung eines Zinshauses (und Grundriss)

Die Schwerpunkte einer technischen Beurteilung werden bestimmt durch die Art der Gebäude. Typische Wiener Zinshäuser verursachen dabei die umfangreichste Prüfung. Dabei stehen bei der technischen Konstruktion zweckorientierte Kriterien im Vordergrund. Zusätzlich sollte die Stabilität der Bausubstanz Schutz und Sicherheit bieten.

Zur Bewertung des Zinshauses dienen allen voran so genannte Bestandspläne, die auf der Plankammer am Magistrat der Stadt Wien zur Einsicht aufliegen. Des Öfteren kommt es vor, dass manche Pläne aus der Gründerzeit nicht mehr aktuell sind, da es später zu Um- oder Zubauten oder Adaptierungen kam, die nicht neu dokumentiert wurden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor Ort das Haus innen vom Keller bis zum Dach genau anzusehen sowie auch den Gesamtzustand des Hauses von außen inklusive der Fassade genau zu überprüfen.

Eine weitere wichtige Grundlage um die technische Beurteilung des Hauses feststellen zu können, ist der Ingenieurbefund. Der Ingenieurbefund ist eine zusammenfassende gutachterliche Feststellung, eine so genannte Gesundenuntersuchung für ein Gebäude. Er bietet eine statisch-konstruktive Begutachtung und überprüft die Tragsicherheit von Bauteilen.